Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2025 - 2029
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat an seiner Sitzung vom 13.August 2024 sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter und Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen aufgerufen.
Gemeinderatswahlen
1. Wahlfestsetzung/Einberufung
Die Gemeinderäte der Einwohner-, Bürger- und der röm. kath. Kirchgemeinde haben den Wahltag für die Gemeinderatswahlen auf Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt. Die Wahlberechtigten der Gemeinde Deitingen werden zu diesem Wahlgang einberufen.
2. Anmeldefrist
Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Formular „Wahlvorschlag für Gemeinderatswahlen“ aufzuführen. Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
3. Auflagefristen für die Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge werden von der Gemeindeverwaltung Deitingen vom Mittwoch, 02. April 2025 bis Freitag, 04. April 2025 öffentlich aufgelegt und können von den Wahlberechtigten eingesehen werden.
4. Wahlpropagandamaterial
Das Wahlpropagandamaterialist bis Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
5. Briefliche Stimmabgabe
Sobald die Wahlberechtigten das amtliche Wahlmaterial erhalten haben, können sie bis zum Samstag, 17.Mai 2025 brieflich wählen.
Beamtenwahlen / Kommissionswahlen
1. Wahlfestsetzung/Einberufung
Durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn wird generell für die Beamten- und Kommissionswahlen einberufen. Die Gemeinderäte der Einwohner-, Bürger- und der röm. kath. Kirchgemeinde haben den Wahltag auf Sonntag,29. Juni 2025 festgelegt. Die Wahlberechtigten der Gemeinde Deitingen werden zu diesem Wahlgang einberufen.
2. Anmeldefrist
Die Wahlvorschläge für die Kommissionswahlen sind auf dem amtlichen Formular "Wahlvorschlag für die Gemeindekommissionswahlen" bis Montag, 12. Mai 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die Wahlvorschläge für die Beamtenwahlen sind auf dem amtlichen Formular "Anmeldung für die kommunalen Beamtenwahlen" bis Montag, 26. Mai 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
3. Publikation
Öffentliche Publikation der Kandidaten/Kandidatinnen
4. Wahlpropagandamaterial
Das Wahlpropagandamaterial ist bis Montag 26. Mai 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Deitingen einzureichen.
5. Briefliche Stimmabgabe
Sobald die Wahlberechtigten das amtliche Wahlmaterial erhalten haben, können sie bis zum Samstag, 28.Juni 2025 brieflich wählen.
Ein allfälliger 2.Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.